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Dr. jur. Stephan Prinz M.A.

Dr. jur. Stephan Prinz M.A.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Master der Kriminologie und Polizeiwissenschaften

 

 

Kontakt

PBC LAW
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Expertise

Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Dr. Prinz über besondere geprüfte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts.

Im Rahmen des erfolgreichen Abschlusses des Masterstudienganges für Polizeiwissenschaften und Kriminologie hat Rechtsanwalt Dr. Prinz sich im Rahmen eines Studiums, das üblicherweise besonders qualifizierten Polizeibeamten und Fahndern als Qualifikation dient, mit der Arbeit und der Einstellung der ‚Gegenseite' über lange Zeit auseinandergesetzt.

Diese Kenntnisse befähigen Rechtsanwalt Dr. Prinz sich in die Denkweise, Ziele und nächsten Ermittlungsschritte der Strafverfolgungsbehörden besonders einzudenken. Er hat das Handeln der Strafverfolgungsbehörden insbesondere im Hinblick auf Ermittlungstaktik und Möglichkeiten studiert und hierüber im Rahmen seiner Masterprüfung erfolgreich seine Kenntnisse nachgewiesen.

 

 

Selbstverständnis

Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert heute eine Spezialisierung auf das Strafrecht und dessen Feinheiten. Zudem führt langjährige Erfahrung, Beharrlichkeit, Unerschrockenheit gepaart mit dem notwendigen Augenmaß zum Erfolg.
 

 

Fachbereiche

Schwerpunkte seiner Rechtsdienstleistungen sind Vermögensdelikte und Betäubungsmittelrecht (BTMG) sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

 

Sprachen

Deutsch, Englisch, Niederländisch

 

Mehr Informationen zu Ausbildung und Berufserfahrung finden Sie hier...

1991-1998
Studium der Rechtswissenschaften, Ruhr-Universität-Bochum
1999
Erste juristische Staatsprüfung, Justizprüfungsamt Düsseldorf
2002
Zweite juristische Staatsprüfung, Oberlandesgericht Düsseldorf
1998-2002
Mitarbeit in der Rechtsanwaltskanzlei Menold und Aulinger, Essen
2000-2002
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent am Lehrstuhl Prof. Klaus F. Röhl, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
2003
Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
2003
Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Stephan Prinz M.A. in Essen-Rüttenscheid
2006
Verleihung des akademischen Titels Dr. iur. durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum
2007
Erwerb des Abschlusses Master der Kriminologie und Polizeiwissenschaften an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum
2008
Erwerb des Titels Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwaltskammer Hamm
2009
Mitglied im Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Kriminologie- und Polizeiwissenschaften, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität-Bochum
2016
Übernahme der Strafverteidigerkanzlei Lindemann in Gelsenkirchen

 

 

Rechtsanwälte Dr. Prinz & Bronisch

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